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   BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13   

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https://dejure.org/2013,33261
BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13 (https://dejure.org/2013,33261)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - V ZA 4/13 (https://dejure.org/2013,33261)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - V ZA 4/13 (https://dejure.org/2013,33261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Feststellung der Eigentümerschaft bzgl. eines Geländestreifens; Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78b Abs. 1; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 2
    Beschwer bei Abweisung einer Klage auf Feststellung der Eigentümerschaft bzgl. eines Geländestreifens; Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Notanwaltsbeiordnung bei aussichtlosen Sachen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13
    Das Berufungsgericht hat ferner zu Recht darauf hingewiesen, dass der hinübergebaute Gebäudeteil als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß § 93, § 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde (Senat, Urteil vom 23. Februar 1990 - V ZR 231/88, BGHZ 110, 298, 300 mwN), und daher bei der Ermittlung der Beschwer außer Betracht bleibt.
  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13
    Diese Einschränkung der gerichtlichen Notanwaltsbeiordnung soll einen Rechtsanwalt, der die Verantwortung für den Inhalt und die Fassung seiner Schriftsätze trägt, vor einer ihm nicht zumutbaren Vertretung in von vornherein aussichtlosen Sachen bewahren (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11, NJW-RR 2012, 84; Musielak/Weth, ZPO, 10. Aufl., § 78b Rn. 6).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13
    Das ist dann anzunehmen, wenn ein der Partei günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung nicht erreicht werden kann (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87, FamRZ 1988, 1152, 1153).
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 88/67

    Streitwert in Grenzregelungsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - V ZA 4/13
    a) Es ist im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Wert der Beschwer des Klägers, der die Feststellung eines bestimmten Grenzverlaufs begehrt, im Fall der Klageabweisung nach dem objektiven Verkehrswert der streitigen Grundstücksfläche bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 88/67, BGHZ 50, 291, 293 ff.).
  • BGH, 10.05.2016 - XI ZB 4/16

    Anspruch einer Bank auf Ausgleich einer kausalen Saldoforderung auf Grundlage

    Sie kommt aber nicht in Betracht, wenn ein günstiges Ergebnis der beabsichtigten Rechtsverfolgung auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar nicht erreicht werden kann (Senatsbeschlüsse vom 20. November 2012 - XI ZR 511/11 und - XI ZR 5/12, juris Rn. 1; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87, FamRZ 1988, 1152, 1153, vom 3. Juli 2013 - XII ZR 122/12, juris Rn. 6 und vom 26. September 2013 - V ZA 4/13, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 10.08.2017 - III ZB 80/17

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Aussichtslosigkeit der Rechtsbeschwerde

    Die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde gemäß § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 ZPO sind schon nicht gegeben und könnten auch durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nicht dargetan werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - XI ZB 4/16, juris, Rn. 5, vom 26. September 2013 - V ZA 4/13, juris, Rn. 4 und vom 3. Juli 2013 - XII ZR 122/12, juris, Rn. 6, jeweils mwN).
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